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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Beschilderung "Vorfahrt gewähren" für Radfahrer

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 296126
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

An der Plauer Landstraße/Einmündung zur Max-Josef-Metzger-Straße steht auf dem Radweg beidseits das Schild "Vorfahrt gewähren", d. h. hier haben Radfahrer keinen Vorrang. Leider beachten das die wenigsten Radfahrer. Vorschlag: direkt auf den Radweg beidseits dieses Schild aufsprühen.
Ort/Datum/Foto
Altstadt
Plauer Landstraße

Anmerkung

02.05.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.

06.05.2024 - Die Straßenverkehrsbehörde teilt mit, dass diese die Bearbeitung übernimmt.

20.09.2024 - Die Anordnung des Verkehrszeichens 205 "Vorfahrt gewähren" am Radweg der Plauer Landstraße vor Einmündung der M.-J.-Metzger-Straße aus beiden Richtungen ist schon aus dem Jahr 2002. Seitdem gab es keine gravierenden Probleme hier an dieser Einmündung, was nicht darauf rückschließen lässt, dass die Radfahrer dieses Schild nicht beachten.
Es handelt sich hierbei auch nur um die Vorschrift, Vorfahrt zu gewähren. Radfahrer müssen demzufolge ja nicht unbedingt anhalten, um dieser Vorschrift nachzukommen. Wenn sie mit einem Blick überschauen können, ob die Einmündung für sie frei ist, können sie ihre Fahrt fortsetzen. Da die Einmündung bisher nicht unfallauffällig ist, sieht sich die Straßenverkehrsbehörde nicht veranlasst, die durch Verkehrszeichen angeordnete Vorschrift zusätzlich durch eine Markierung zu bekräftigen.