Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Beschreibung
Wahlwerbung falsch nach Satzung befestigt
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 297984
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Ort/Datum/Foto
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben das Ordnungsamt gebeten die Plakatierungen zu überprüfen.
Antwort:
Für die Plakatierung in Bezug zur Wahlwerbung gibt es keine Satzung, sondern eine Allgemeinverfügung (https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/lautsprecher-und-plakatwerbung/) Alle antragsstellenden Parteien haben sich zur Einhaltung der Allgemeinverfügung verpflichtet. In der Praxis stellen wir jedoch auch hier immer wieder Abweichungen fest.
Zudem benötigt jeder, der ein Wahlplakat aufhängen möchte, die Erlaubnis der Gemeinde. Die Erlaubnis ist mit Auflagen verbunden, welche den Abstand von 100 Metern zum jeweils anderen Wahlplakat derselben Partei enthält.
Wir haben alle betroffenen Parteien nochmals auf die Einhaltung der Bestimmungen hingewiesen und aufgefordert, die Mängel zu beseitigen.