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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Wahlwerbung falsch nach Satzung befestigt

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 297984
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Hallo, an mehreren Kreuzungen und Einfahrten hängen die Plakate zu dicht aneinander (100 m) und zu dicht zur Kreuzung (10 m). Dies verstößt gegen die Satzung, insbesondere gegen die Kreuzungs-Regel und die Einfahrts-Regel. In Herzfelde ist die Situation an beiden Ampelkreuzungen besonders schlimm (Plakate zu dicht aneinander und zu dicht an der Kreuzung), aber auch an der Kreuzung Hauptstraße zur Rüdersdorfer Straße. In Hennickendorf ist der Kreisverkehr betroffen sowie viele andere Stellen. In Lichtenow gibt es Probleme an der Kreuzung bei der Tankstelle und dem Goldenen Lamm (Plakate zu dicht aneinander). Und in Rüdersdorf finden sich noch viele weitere Verstöße, beispielsweise direkt vor der Gemeinde selbst (Plakate zu dicht aneinander und zu dicht an der Kreuzung). Ich bitte um eine Klarstellung der Regelungen und eine entsprechende Umsetzung, um diese Verstöße zu beheben. Mit freundlichen Grüßen,
Ort/Datum/Foto


Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben das Ordnungsamt gebeten die Plakatierungen zu überprüfen.

Antwort:
Für die Plakatierung in Bezug zur Wahlwerbung gibt es keine Satzung, sondern eine Allgemeinverfügung (https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/lautsprecher-und-plakatwerbung/) Alle antragsstellenden Parteien haben sich zur Einhaltung der Allgemeinverfügung verpflichtet. In der Praxis stellen wir jedoch auch hier immer wieder Abweichungen fest.

Zudem benötigt jeder, der ein Wahlplakat aufhängen möchte, die Erlaubnis der Gemeinde. Die Erlaubnis ist mit Auflagen verbunden, welche den Abstand von 100 Metern zum jeweils anderen Wahlplakat derselben Partei enthält.
Wir haben alle betroffenen Parteien nochmals auf die Einhaltung der Bestimmungen hingewiesen und aufgefordert, die Mängel zu beseitigen.