Maerker Drucklogo

Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Wahlwerbung innerhalb der Bannmeile

Kategorie: Straßenlaterne
ID: 298060
Status: erledigt (grün).

Laut des Deutschen Wahlrechts gibt es eine Bannmeile für Wahlplakate vor Wahllokalen. Da auch das Rathaus diese Funktion inne hat, ist das Wahlplakat der AfD an der Laterne genau gegenüber des Eingangs gesetzeswidrig angebracht. Bitte um Überprüfung, auch vor anderen als Wahllokale ausgewiesenen Gebäuden.
Ort/Datum/Foto
Eisenhüttenstadt
Zentraler Platz 1

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Sie beziehen sich sicherlich auf folgenden Paragrafen:

Bundeswahlgesetz
§ 32 Unzulässige Wahlpropaganda und Unterschriftensammlung, unzulässige Veröffentlichung von Wählerbefragungen
(1) Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.


Es wird eine entsprechende Überprüfung durchgeführt.