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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Feuerwerk

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 299191
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Auch wenn Jugendweihe oder andere Feierlichkeiten sind wäre es schön diese ständigen Feuerwerke und Böllereien zu verbieten. Es gibt auch Bürger in Falkenberg die Sonntags arbeiten müssen und jedes mal durch diese lärmbelestigung aus den Schlaf gerissen werden.
Ort/Datum/Foto


Anmerkung

27.05.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an die zuständige Fachabteilung zur Prüfung und Bearbeitung weitergeleitet.

27.05.2024 Fühlen Sie sich von einem Feuerwerk gestört, haben Sie das Recht, sich beim zuständigen Ordnungsamt zu beschweren. Hierfür werden die Angaben des Verursachers benötigt, dann wird dem Sachverhalt ordnungsgemäß nachgegangen. Das Zünden von Silvesterraketen und Feuerwerksbatterien gilt als Feuerwerk der Klasse 2, welches beim Ordnungsamt angemeldet und genehmigt werden muss. Die einzige Ausnahme ist der Silvesterabend, an dem für Feuerwerksliebhaber keine spezielle Erlaubnis nötig ist, um sich auszutoben (§ 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)).