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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Parken im Parkverbot erlaubt nur für Gäste für Veranstaltung

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 300223
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Bei Veranstaltung wird die Straße zugeparkt und nicht kontrolliert. Ordnungsamt möchte nicht getönt werden. Anwohner müssen aber Bezahlen. Wird in der Gemeinde mit zweierlei Maße gehandelt. Dann gleiches Recht für alle, oder ändern sie die Beschilderung. Das gleiche gibt es im Forstweg. Dort ist sogar Halteverbot,gild nicht für alle.
Ort/Datum/Foto
Bredow
Oranienburger Straße 10

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Hinweis wurde an den entsprechenden Fachbereich weitergeleitet.

Das Ordnungsamt teilt mit: Eine adäquate auf Spekulationen begründete Stellungnahme ist aufgrund der nicht eindeutigen Fragestellung des Bürgers und Sachverhaltsverallgemeinerung nach aktuellem Sachstand nicht gegeben.
Eine persönliche Erläuterungsmöglichkeit mit Rückfragemöglichkeit dem Bürger gegenüber erscheint sinnvoller möglich und wurde angeboten.

Allgemein ist Folgendes anzumerken:
Erfolgte Maßnahmen / Ahndungen sind von einem Verfahrensbeteiligten immer rechtlich überprüfbar. Verfahrensbeteiligter ist derjenige, dem ein verkehrswidriges Verhalten vorgeworfen wird. Eigene Sichtweise und Einwendungen können von ihm im Anhörungsverfahren geäußert werden.
Die Maßnahme auch Nichtahndung unterliegt der Entscheidung des Mitarbeiters vor Ort immer unter Berücksichtigung des pflichtgemäßen Ermessens und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Subjektiv empfundene Ungerechtigkeiten und Beschwerden müssen konkret und genau möglichst einzelfallbezogen geschildert werden.


Freundliche Grüße Ihre Maerker-Redakteurin