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Beschreibung

Barrierefreiheit - wieder keine Bandansage - Hauptbahnhof Brandenburg

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 300990
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Barrierefreiheit - wieder keine Bandansage - Hauptbahnhof Brandenburg Kann man das bitte wieder hinbekommen. Schnelle Zugdurchfahrten ohne Ankündigung sind eine nicht hinnehmbare Gefahr
Ort/Datum/Foto


Anmerkung

06.06.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird an die Deutsche Bahn AG übermittelt.

13.06.2024 - Die Deutsche Bahn AG teilt Folgendes mit:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Kundeninformation auf Bahnhöfen, sei es in Form von optischen Informationsträgern, akustischen oder persönlichen Hinweisen, ist ein wesentlicher Bestandteil des Service der Deutschen Bahn AG.
Einmal zu Beginn jeden Jahres nach dem großen Fahrplanwechsel werden alle Stationen in Bezug auf die vorzuhaltenden Sicherungsmaßnahmen neu bewertet.
Im Rahmen einer Risikobewertung der vorzunehmenden Maßnahmen bzgl. der Sicherung der Reisenden auf dem Bahnsteig gegen die Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb, entsprechend dem gültigen Regelwerk, werden hier die Anzahl der Reisendenzahlen, Anzahl der Zughalte, Anzahl der durchfahrenden Züge und dessen Geschwindigkeiten zu Grunde gelegt.

Für den Bahnhof Brandenburg Hbf werden sogar sehr hohe Daten zur Berechnung angesetzt.
Aus der Risikobewertung für den Bahnhof Brandenburg Hbf heraus ergibt sich für die Bahnsteige 1, 4 und 5 die Anforderung auf die Sicherungsmaßnahmen "weiße Linie" und "Schild".
Für den Mittelbahnsteig 2/3 ergeben sich aus der Risikobewertung zusätzlich das Auftragen einer Schraffur, Hinweisschild Schraffur und der akustische Hinweis "Achtung Zugbetrieb", da es sich hier vorrangig um Durchfahrtsgleise handelt. Zugdurchfarten werden nicht Zugscharf angesagt sonder zyklich der Hinweis Achtung Zugbetrieb.

Diese benannten Maßnahmen sind vor Ort entsprechend umgesetzt. Die Schilder weisen z.B. auf durchfahrende Züge hin.
Darüber hinaus wird vor jeder Durchfahrt am Zugzielanzeiger "Zugdurchfahrt" geschildert.
Die Festlegung zur Gleisbelegung der Züge und die Durchführung der Zugfahrten erfolgt durch die DB Netz AG.


Mit freundlichen Grüßen


Back Office / Sekretariat Bahnhofsleitung, I.IP-O-PDM
Personenbahnhöfe"