Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Immer wieder Sonntags
Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 301456
Status: erledigt (grün).
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben die zuständige Abteilung gebeten sich der Sache anzunehmen.
Antwort:
Außerhalb der Öffnungszeiten der Gemeinde ist für Ruhestörung insbesondere in der Nachtzeit und am Sonntag die Polizei zuständig. Um weitere Schritte einleiten zu können, ist es zwingend notwendig, das Sie uns ein Lärmprotokoll einreichen.
Um eine Anzeige auf Ruhestörung einleiten zu können, müssen Sie sich als Zeuge zur Verfügung stellen. Ohne Zeugen kann keine Anzeige wegen Ruhestörung aufgenommen werden.