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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Wildcamper

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 301878
Status: erledigt (grün).

Sehr geehrte Damen und Herren, momentan wird der Parkplatz in der Güterbahnhofstraße als Dauercampingplatz genutzt. Die Camper entsorgen ihren Müll im kleinen Mülleimer an der Sitzgruppe.
Ort/Datum/Foto

Güterbahnhofstraße

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

12.06.2024 - Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
18.06.2024 - Bei Vor-Ort-Kontrollen konnten keine Bürger beim expliziten Camping angetroffen werden. Es konnten vereinzelt abgestellte Campingwagen/Wohnwagen direkt auf dem Parkplatz an der Bahnhofstraße (hinter dem Tunnel Ausgang Richtung Neustadt) festgestellt werden.
Grundsätzlich ist es Fahrern von Campingwagen/Wohnwagen gestattet, ihren Campingwagen/Wohnwagen auf Parkplätzen, außer diese sind dort durch ein Verkehrszeichen verboten, abzustellen. Auch das Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit, für eine Nacht direkt im Campingwagen/Wohnwagen auf Parkflächen/Parkplätzen ist in Deutschland erlaubt.
Dies erfüllt jedoch nicht den Tatbestand des Camping.
Das Camping an sich, ist nur an extra hierfür freigegebenen Flächen erlaubt. Camping/Wildcamping bezeichnet das Übernachten und dazugehörige Wohntätigkeiten, wie z.B. das Aufstellen eines Vorzelts, oder das Benutzen von Campingstühlen vor dem Fahrzeug. Dies konnte bei Vor-Ort-Kontrollen nicht festgestellt werden.
Sollten Bürger Beobachtungen, innerhalb der Dienstzeit des Kommunalen Ordnungsdienstes, hinsichtlich des expliziten Campings/Wildcampings, machen können, können sich diese direkt an den Kommunalen Ordnungsdienst wenden, sodass sofort direkt eingegriffen werden kann.