Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Beschreibung
Uneinsehbare Kreuzung
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 302098
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Ort/Datum/Foto
Neustadt
Hausmannstraße 84
Neustadt
Hausmannstraße 84
Anmerkung
14.06.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
28.06.2024 - Die Straßenverkehrsbehörde hat die Bearbeitung übernommen.
24.09.2024 - Die Straßenverkehrsbehörde teilt folgendes mit:
Unter Beachtung der allgemeinen Regeln des § 8 - Vorfahrt - Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es für aus der Hausmannstraße auf die Bauhofstraße Ausfahrende sehr gut möglich, die vorfahrtberechtigten Verkehrsteilnehmer auf der Bauhofstraße zu sehen.
Da hier ohnehin erst vorsichtig bis an den die Hausmannstraße querenden Schutzstreifen herangefahren werden muss, kann man genau dort - vor dem Schutzstreifen - sehr gut die Bauhofstraße einsehen.
Ansonsten ist hier nach der StVO zu verfahren: "Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist.