Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Beschreibung
Verkehrszeichen
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 302217
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung
Vielen Dank. Ihr Hinweis wurde zur Prüfung an das Sachgebiet Tiefbau und von dort zuständigkeitshalber an den Landesbetrieb Straßenwesen weitergeleitet. Geschwindigkeitsbeschränkungen werden generell auf Antrag geprüft. Dieser Antrag muss bei den zuständigen Straßenverkehrsämtern (Untere Straßenverkehrsbehörde) der Kreise gestellt. Der Landesbetrieb Straßenwesen wird dann zu solch einem Antrag angehört und gibt ein Votum ab. Die Entscheidung, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt wird, trifft aber die Straßenverkehrsbehörde. Auch Bürgerinnen und Bürger können der Straßenverkehrsbehörde (des Landkreises) „Vorschläge“ zur Verkehrsbeschilderung unterbreiten. Diese setzt sich dazu mit dem entsprechenden Baulastträger ins Benehmen und befindet darüber. Im Anschluss bekommt der Bürger bzw. die Bürgerin eine Information, wie nunmehr darüber entschieden wurde.