Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Beschreibung
Lärmbelästigung
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 303851
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Ort/Datum/Foto
Wulkower Chaussee
Wulkower Chaussee
Anmerkung
Vielen Dank. Ihre Bitte wurde an den Landesbetrieb Straßenwesen weitergeleitet. Dieser teilt am 26.6. mit: "Geschwindigkeitsbeschränkungen werden generell auf Antrag geprüft. Dieser Antrag muss bei den zuständigen Straßenverkehrsämtern (Untere Straßenverkehrsbehörde) der Kreise gestellt. Der Landesbetrieb Straßenwesen wird dann zu solch einem Antrag angehört und gibt ein Votum ab. Die Entscheidung, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt wird, trifft aber die Straßenverkehrsbehörde." Das Sachgebiet Tiefbau teilt dazu am 2.7. mit: Auch Bürgerinnen und Bürger können der Straßenverkehrsbehörde (des Landkreises) „Vorschläge“ zur Verkehrsbeschilderung unterbreiten. Diese setzt sich dazu mit dem entsprechenden Baulastträger ins Benehmen und befindet darüber. Im Anschluss bekommt der Bürger bzw. die Bürgerin eine Information, wie nunmehr darüber entschieden wurde.