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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Nichteinhaltung der Nachtruhe/ Verstoß gegen Lärmschutz

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 304038
Status: erledigt (grün).

Seit Tagen fahren LKWs ab 3:00 Uhr morgens polternd, scheppernd und klappernd die Straße herunter. Außerdem ist es eine 30er Zone. Eine Nachtruhe ist nicht möglich!
Ort/Datum/Foto

Baumgartner Weg

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.

Ein allgemeines Nachtfahrverbot für Lkw existiert in der StVO nicht. Nach § 30 Abs. 3 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lkws über 7,5 t sowie Lkws mit Anhänger nicht verkehren. Im Weiteren gelten die Regelungen der StVO bzw. die örtlich ausgeschilderten Beschränkungen.