Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Nichteinhaltung der Nachtruhe/ Verstoß gegen Lärmschutz
Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 304038
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Baumgartner Weg
Baumgartner Weg
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
Ein allgemeines Nachtfahrverbot für Lkw existiert in der StVO nicht. Nach § 30 Abs. 3 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lkws über 7,5 t sowie Lkws mit Anhänger nicht verkehren. Im Weiteren gelten die Regelungen der StVO bzw. die örtlich ausgeschilderten Beschränkungen.