Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Gestörte Sonntagsruhe
Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 304489
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Spremberger Vorstadt
Leuthener Straße
Spremberger Vorstadt
Leuthener Straße
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
01.07.2024 / Ihr Hinweis wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
02.07.2024 / Die Beschwerde hinsichtlich Lärm am Sonntagvormittag verursacht durch eine elektrische Heckenschere wurde vom Fachbereich Umwelt und Natur der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz zur Kenntnis genommen.
Folgende Rückmeldung geben wir hierzu.
Die Beschwerdeführerin und der Verursacher wohnen augenscheinlich in einem Mehrfamilienhaus.
Im vorliegenden Fall ist der Vermieter (Hauseigentümer, Wohnungsgesellschaft) zuständig. Der Vermieter ist verantwortlich die Umsetzung und Einhaltung seiner aufgestellten Hausordnung und der darin festgelegten Ruhezeiten zu kontrollieren und durchzusetzen.
Bei wiederholten, regelmäßigen Lärmbeschwerden empfehlen wir die Führung eines Tagesbuches, in dem die Lärmbeschwerden mit Datum, Uhrzeit, Art des Lärms, etc. protokolliert werden.