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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Gestörte Sonntagsruhe

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 304489
Status: erledigt (grün).

Zum Sonntag vormittag wurde mit einer elektrischen Heckenschere die Hecke geschnitten.....................(Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurde der Text für die Veröffentlichung angepasst und das Foto nicht veröffentlicht..)
Ort/Datum/Foto
Spremberger Vorstadt
Leuthener Straße

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.
01.07.2024 / Ihr Hinweis wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
02.07.2024 / Die Beschwerde hinsichtlich Lärm am Sonntagvormittag verursacht durch eine elektrische Heckenschere wurde vom Fachbereich Umwelt und Natur der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz zur Kenntnis genommen.
Folgende Rückmeldung geben wir hierzu.
Die Beschwerdeführerin und der Verursacher wohnen augenscheinlich in einem Mehrfamilienhaus.
Im vorliegenden Fall ist der Vermieter (Hauseigentümer, Wohnungsgesellschaft) zuständig. Der Vermieter ist verantwortlich die Umsetzung und Einhaltung seiner aufgestellten Hausordnung und der darin festgelegten Ruhezeiten zu kontrollieren und durchzusetzen.
Bei wiederholten, regelmäßigen Lärmbeschwerden empfehlen wir die Führung eines Tagesbuches, in dem die Lärmbeschwerden mit Datum, Uhrzeit, Art des Lärms, etc. protokolliert werden.