Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
04.07.2024 / Wir haben Ihren Hinweis an den Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen weitergeleitet.
30.07.2024 / Die von Ihnen fotografisch festgehaltene Situation ist aus Sicht sehbehinderter Menschen sicherlich problematisch, da zahlreiche Fahrräder in die montierten Fahrradständer eingestellt wurden und somit die vorhandene Verkehrsfläche einschränken. Ursächlich hätte bei der Platzierung der als Stadtmobiliar fest verbauten Fahrradständer sicher besser auf die möglichen Auswirkungen geachtet werden müssen, was augenscheinlich im Rahmen der vor vielen Jahren stattgefundenen Anhörungen nicht oder nicht ausreichend der Fall war.
Ungeachtet dessen ist der Altmarkt insgesamt als Fußgängerzone beschildert und jeder Teil des Altmarktes kann von Fußgängern genutzt werden. Fahrzeugverkehr ist nur zu den Lieferzeiten geduldet. Zwar wirkt es durch den flachen Bordstein so, als gäbe es Fahrbahn und Gehweg. Tatsächlich ist aber der gesamte Verkehrsraum für den Fußgänger gedacht. Somit steht ausreichend Verkehrsraum ohne Einschränkungen zur Verfügung, der gern genutzt werden kann.