Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Beschreibung
Wahlplakate
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 307728
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Ort/Datum/Foto
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Unter Berücksichtigung von § 32 Absatz 1 Satz 1 und § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 2 StVO darf Plakatwerbung innerhalb einer Zeit von zwei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag durchgeführt werden.
Seitdem 22.07.2024 darf somit Wahlwerbung und Plakatierung für die Landtagswahl am 22.09.2024 in der Öffentlichkeit angebracht werden.