Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Beschreibung
Wahlwerbung
Kategorie: Abfall/Müll
ID: 308786
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Ort/Datum/Foto
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Unter Berücksichtigung von § 32 Absatz 1 Satz 1 und § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 2 StVO darf Plakatwerbung innerhalb einer Zeit von zwei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag durchgeführt werden.
Seitdem 22.07.2024 darf somit Wahlwerbung und Plakatierung für die Landtagswahl am 22.09.2024 in der Öffentlichkeit angebracht werden.