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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Wahlwerbung

Kategorie: Abfall/Müll
ID: 308786
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Im gesamten Stadtgebiet, in Schönow und auch Panketal hängen noch sämtliche Wahlplakate der Freien Wähler. Wie kann das sein? Das stört das Stadtbild ganz gewaltig.
Ort/Datum/Foto


Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Unter Berücksichtigung von § 32 Absatz 1 Satz 1 und § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 2 StVO darf Plakatwerbung innerhalb einer Zeit von zwei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag durchgeführt werden.

Seitdem 22.07.2024 darf somit Wahlwerbung und Plakatierung für die Landtagswahl am 22.09.2024 in der Öffentlichkeit angebracht werden.