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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Illegales Plakatieren?

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 309458
Status: erledigt (grün).

Wenn ich richtig Informiert bin müssen Wahlplakate 2,5 Meter hoch angebracht werden, in der Steinstraße habe ich kein einziges Plakat gesehen das diese Anforderung erfüllt, ich würde das ein oder andere Plakat eher als Verkehrsgefährdend bezeichnen. Ich erwarte die Kostenpflichtige Entfernung..
Ort/Datum/Foto
Neustadt
Steinstraße

Anmerkung

01.08.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
01.08.2024 - Die Straßenverkehrsbehörde hat die Bearbeitung übernommen.
02.08.2024 - "Die Straßenverkehrsbehörde teilt dazu Folgendes mit. Die Mindestdurchgangshöhe beträgt 2,20 m. Die Straßenverkehrsbehörde wird die Plakatierung prüfen und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen ergreifen."