Anmerkung
06.08.2024 Es handelt sich hierbei um Anliegerpflichten.
Der entsprechende Grundstückseigentümer wird auf seine Pflichten hingewiesen.
Vielen Dank für Ihren Hinweis!
02.08.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.