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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Benutzung Auto auf dem Waldweg

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 310312
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Seit Einrichtung der Baustelle auf der B2 zur Erneuerung des Radweges nehmen einige Autofahrer eine „Abkürzung“ durch den Wald. Von Neuseddin durch den Wald-Rad-und Fußweg nach Seddin, fahren durch die Bahnhofstraße umso die Ampelregelung zu umgehen. Ein Glück sind gerade Schulferien und Kinder aus Seddin fahren nicht zur Schule und zurück.
Ort/Datum/Foto
Seddin
Bahnhofstraße

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Gemäß § 16 (1) des Landeswaldgesetzes Brandenburg ist das Fahren mit sowie das Abstellen von Kraftfahrzeugen im Wald nur in dem für die Bewirtschaftung des Waldes und die Ausübung der Jagd erforderlichen Umfang sowie im Rahmen hoheitlicher Tätigkeiten erlaubt. Straßenrechtliche Regelungen bleiben unberührt. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Untere Forstbehörde.