Maerker Drucklogo

Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Fußweg Wildbahn

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 310462
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Der Fußweg in der Wildbahn wird seit langer Zeit in beiden Richtungen verkehrsordnungswidrig als Radweg benutzt. Ich bitte die Stad Wildau in Verbindung mit dem Straßenverkehrsamt zu entscheiden welche Benutzungsart zukünftig gesetzlich festgelegt wird und mit den entsprechen Verkehrszeichen kenntlich gemacht wird. Ein Unfall mit einem sehr schnellfahrenden Radfahrer konnte ich gerade noch durch schnelles Ausweichen verhindern.
Ort/Datum/Foto

Wildbahn 71

Anmerkung

08.08.2024 - 10:48 Uhr
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Dieser wurde an die Bauverwaltung der Stadt Wildau weitergeleitet.

06.01.2025
In 30 Zonen ist eine benutzungspflichtige Gehweg- bzw. Radwegbeschilderung laut Straßenverkehrsordnung § 45 Abs. 1c nicht anzuordnen, da es sich um untergeordnete Straßen handelt.
Daher gilt der § 1 StVO Abs. 1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Abs. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Die Maerker-Redaktion der Stadt Wildau