Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Belästigung durch Lärm vom Schlossberg
Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 311140
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Luckau
Nordpromenade
Luckau
Nordpromenade
Anmerkung
12.08.2024 - 15:59 Uhr -
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der beschriebene Sachverhalt wird an das Ordnungsamt weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin
13.08.2024 - 10:41 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
der Schlossberg ist baurechtlich als Veranstaltungsort genehmigt. Eine Ausnahme darüber hinaus, z.B. im Außenbereich des Schlossberges kann erteilt werden, wenn ein öffentliches Bedürfnis vorliegt und die öffentliche Veranstaltung der Nachbarschaft zumutbar ist.
Für sogenannte seltene Störereignisse, sprich für Veranstaltungen die an 4 Nächten pro Kalenderjahr abgehalten werden, können höhere Richtwerte für Lärmimmissionen genehmigt werden.
Bisher war dies die zweite Veranstaltung in diesem Jahr auf dem Schlossberg. Entsprechend gab es für die Veranstaltung eine Ausnahmegenehmigung vom 10.08.2024, 22:00 Uhr bis zum 11.08.2024, 1.30 Uhr. Zudem wurde der Veranstalter u.a. beauflagt, die Anwohner im Umkreis von mind. 100 m vor der Veranstaltung über die Art, Dauer und Ende der Veranstaltung in geeigneter Weise zu unterrichten (z. B. Posteinwurf mit Kontaktdaten des Veranstalters).
Da Ihr Hinweis anonym verfasst wurde, ist es nicht nachvollziehbar wo Sie wohnhaft sind, ob Sie über die Veranstaltung informiert wurden usw.. Eine offizielle Lärmanzeige ist im Übrigen weder bei der Polizei noch beim Bereitschaftsdienst der Stadt Luckau eingegangen. Beide werden nur bei entsprechender Anzeige tätig.
gez. T. Schäfer
Leiter Bürger- und Ordnungsamt
Stadt Luckau