Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Ungepflegtes Grundstück beeinträchtigt Verkehr
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 311396
Status: erledigt (grün).
Anmerkung
14.08.2024 - 07:36 Uhr -
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der beschriebene Sachverhalt wird an das Ordnungsamt weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin
16.08.2024 - 07:30 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Ein ungepflegtes Grundstück stellt grundsätzlich keine Ordnungswidrigkeit dar. Durch unseren Fachbereich wurde geprüft, inwieweit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vom Grundstück ausgehend besteht.
Beim Herausfahren aus dem Bereich der Gartenstraße ist der die B 102 begleitende Gehweg einsehbar. Der Fahrzeugführer aus der Gartenstraße ist verpflichtet, hier vorsichtig an den querenden Gehweg heranzufahren, da sich auch gegenüberliegend des bewachsenen Grundstückes eine Wohnbebauung (östlich Gartenstraße) befindet, die erst spät die Sicht auf den Gehweg aus östlicher Richtung ermöglicht.
Bezüglich der Gartenstraße selbst wird der Grundstückseigentümer zur Herstellung des Lichtraumprofiles aufgefordert.
gez. Grabs
Sachgebietsleiterin
Ordnungsamt
Stadt Luckau
19.08.2024 - 09:39 Uhr -
Am 16.08.2024 wurde durch den Bauhof das Grundstück ordnungsgemäß hergestellt. Die Grünflächenpflege inklusive Rückschnitt von Ästen wurde durchgeführt.
Maerker-Redakteurin