Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Hinterlassenschaften der Pferde
Kategorie: Tiere/Ungeziefer
ID: 312056
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Phöben
Erlenring
Phöben
Erlenring
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Zwischenzeitlich erfolgte die Novellierung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Werder (Havel) – ObV. Aufgrund des § 21 ObV ist der Aufenthalt von Tieren, insbesondere Hunden und Pferden, an der Badestelle in der Phöbener Seestraße erlaubt. Hunde sind jedoch an der Leine zu führen (§ 20 ObV).
Die durch das Tier verursachte Verunreinigung auf öffentlichen Straßen und Anlagen ist jedoch unverzüglich und schadlos zu entfernen sowie ordnungsgemäß zu entsorgen ( § 1 Abs. 5 Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg vom 24.06.2024). In den Sommermonaten werden diesbezüglich regelmäßig Kontrollen an den Badestellen durchgeführt. Sollten Bürger feststellen, dass Hundehalter die Verunreinigungen nicht entfernen, können sie gern Anzeige beim Ordnungsamt erstatten.