Anmerkung
22.08.2024
Rückmeldung vom Fachamt: Unser Kommunalservice ist für die Pflege ab dem Gehweg bis zur Straßenmitte verantwortlich, sollte sich wie im vorliegendem Fall noch ein Grünsteifen zwischen Gehweg und Straße bzw. Gehweg und Fahrradweg befinden.
Der Bewuchs zwischen Gehweg und Grundstück, sei es ein Rasensteifen oder eine Gehölzfläche, muss durch den Eigentümer gepflegt werden (Anliegerpflicht). Im vorliegendem Fall wurde die WoWi Wohnungswirtschaft GmbH Fürstenwalde (Spree), die hier für die Pflege zuständig ist, informiert.
20.08.2024
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde zur Prüfung ans zuständige Fachamt weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker Redaktion der Stadt Fürstenwalde/Spree