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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

gefährdung badender Kinder durch Bungalow-Boote

Kategorie: Öffentliches Grün/Spielplatz
ID: 312453
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Am Strand Kirchmöser-West nähe ESV, ist das Baden nicht möglich! Ständig legen dort direkt am Strand große Bungalow-Boote an, die den ges. Strand blockieren. Kinder, die dazwischen baden, drohen eingequetscht zu werden! Ist es möglich, den Strand und Badebereich mit gelben Bojen abzugrenzen und für unsere Kinder nutzbar und sicher zu machen
Ort/Datum/Foto
Kirchmöser
Am Seegarten 5

Anmerkung

22.08.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.

22.08.2024 - Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel Außenbezirk Brandenburg teilt Folgendes mit:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

die von dem Hinweisgeber beschriebene Badestelle scheint die auf dem nachstehenden Link https://maps.app.goo.gl/zRHxLs5SJoQkddmv9 markierte Örtlichkeit zu sein und ist keine offizielle Badestelle der Stadt Brandenburg an der Havel und somit eine wilde Badestelle. Eine Kennzeichnung dieser wilden Badestelle mit gelben Absperrbojen würde den Ausschluss der Allgemeinheit, hier die Verkehrsteilnehmer der Wasserstraße, zugunsten eines bestimmten sonstigen Personenkreises (Badende) bedeuten. Das Baden an dieser Stelle erfolgt auf eigene Gefahr.

Hinweis:
Im Stadtgebiet von Brandenburg an der Havel gibt es 5 offizielle Badestellen (Beetzsee/Massowburg, Grillendamm, Malge, Arke/Kirchmöser und Wendseeufer/Plaue), die mit gelben Absperrbojen den Badebereich kennzeichnen, vom WSA genehmigt sind und ein Baden ohne Behinderungen durch am Ufer liegende Bungalow- oder andere Sportboote möglich ist."

27.08.2024 - Das Polizeipräsidium Land Brandenburg, Polizeidirektion West, teilt Folgendes mit:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

am 23.08.2024 haben Einsatzkräfte der Wasserschutzpolizei wasserseitig den Bereich der nicht offiziellen Badestelle geprüft.
Zu diesem Zeitpunkt konnten dort keine Hausboote festgestellt werden.
Die Zuständigkeit für das Aufstellen von Schildern und Bojen liegt bei der WSV (Wasser-und Schifffahrtsverwaltung d. Bundes).
Gern kann das Bürgeranliegen zur Prüfung nach eigenen Ermessen dorthin überstellt werden."