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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Gaststätte

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 312664
Status: erledigt (grün).

An der Ecke [...] kommt es vermehrt zur Lärmbelästigung nach 22 Uhr. Diese Lärmbelästigung endet gegen 0 Uhr an. Eine ordnungsgemäße Eindämmung des Lärms, wird nicht vorgenommen.

(Der Text wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen zur Veröffentlichung gekürzt.)
Ort/Datum/Foto
Brandenburger Vorstadt
Sellostraße 19

Anmerkung

11.11.2024 In der o.g. Angelegenheit haben wir intensiv über die rechtlichen Möglichkeiten ausgetaucht. Dabei haben wir herausgearbeitet, dass es die Gaststätte bereits zu DDR Zeiten gab und sie deshalb Bestandschutz genießt. Das heißt es gibt keine Baugenehmigung nach der Brandenburgischen Bauordnung. Deshalb können wir auch nur auf das Landesimmissionsschutzgesetz verweisen. Wir haben den Betreiber der Gaststätte (Herrn Shavishvili) auf die Ruhezeiten nach § 10 LImschG und die Bußgeldregelung nach § 23 LImschG hinzuweisen. Zuständig für die Durchsetzung des Gesetzes ist das Landes Umweltamt Brandenburg.
Weitere Beschwerden zu dieser Gaststätte richten Sie bitte an den Bereich Umwelt und Natur, die dann das Landesamt für Umwelt beteiligen.

23.08.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.