Maerker Drucklogo

Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

enge unübersichtliche Kurve

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 313399
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Zwischen der Hausnummer 34 und 36A besteht in der engen unübersichtlichen Kurve ein einseitiges Parkverbot, die Sicherheit ist aber dadurch nicht gewähleistet. Ein beidseitiges Parkverbot vermeidet, das gefährliche Zusammentreffen von Fußgänger oder Radfahrer mit PKW. Die hohe Straßenkante ist auch eine Gefahr, die nicht unterschätzt werden darf.
Ort/Datum/Foto
Altstadt
Hannoversche Straße

Anmerkung

28.08.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.

18.09.2024 - Die Straßenverkehrsbehörde teilt Folgendes mit:

"Die vorgetragene Problematik wurde vor ca. einem halben Jahr bereits schon einmal von einer Anwohnerin der Hannoverschen Straße an die Straßenverkehrsbehörde herangetragen und auch beantwortet.
Die Antwort diesbezüglich hat sich auch jetzt noch nicht geändert:
Die Straßenverkehrsbehörde sieht sich nicht veranlasst auch noch auf der anderen Seite der Hannoverschen Straße ein Parkverbot auszuweisen. Der Innenradius der leichten Kurve ist durch das bestehende Parkverbot frei von parkenden Fahrzeugen und kann daher gut überschaut werden.
Zudem ist auch der § 3 "Geschwindigkeit" der Straßenverkehrsordnung (StVO) hier zu beachten: "Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegen kommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann."
Unter Beachtung der allgemeinen Verkehrsregeln der StVO sowie Einhaltung der sonst zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der bestehenden Tempo 30-Zone, in der sich die Hannoversche Straße befindet, wird hier kein Problem gesehen, das ein weiteres Handeln der Straßenverkehrsbehörde erfordert."