Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
02.09.2024 / Ihr Hinweis wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
17.09.2024 / Nach einer Kontrolle vor Ort wurde folgende Feststellung gemacht: Der Gehweg ist frei und gut passierbar. Der Efeu wächst an der Grundstücksmauer entlang und stellt keine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar. Die Sachbearbeiter des Städtischen Vollzugsdienstes werden weitere Kontrollen am Gehweg des betreffenden Grundstückes durchführen und bei einem Verstoß gegen die Straßenreinigungssatzung entsprechend reagieren und den Eigentümer dazu beauflagen.