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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Unzulässige Wahlplakate an

Kategorie: Straßenlaterne
ID: 314804
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Gemäß § 33 Abs. 2 Satz 2 der Straßenverkehrsordnung sind Werbeeinrichtungen in Verbindung mit Verkehrszeichen unzulässig. Dies ist aber seit Plakatwerbung mit Beginn August an von einigen Parteien aber nicht berücktsichtig worden. Es hängen noch immer Plakate an Straßenschilder mit Verkehrsnamen. Was werden sie nun endlich dagegen unternehmen?
Ort/Datum/Foto

Hohe Kiefer

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die unrechtmäßig angebrachten Wahlplakate werden zeitnah entfernt.