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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Umweltbelastung , Lärmbelästigung

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 315017
Status: erledigt (grün).

Lärmbelästigung durch Schützenclub
Ort/Datum/Foto
Waldesruh
Friedhofstraße

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Die Schießanlage an der Köpenicker Allee in der Gemeinde Hoppegarten wird ausschließlich vom Schützenclub "Diana" e. V., Friedhofstraße 02, 15366 Hoppegarten, genutzt. Bei der Anlage handelt es sich um eine Schießanlage aus DDR-Zeit, eine sogenannte Altanlage, die nach § 67 a Bundesimmissionsschutzgesetz nur anzeigepflichtig war. Der Anzeigepflicht ist der Anlagenbetreiber gegenüber der zuständigen Behörde nachgekommen. Die zulässigen Waffenarten und die Munition sind in der vom Polizeipräsidium Frankfurt (Oder) am 11. April 1997 erteilten Erlaubnis für den Betrieb der Schießstätte an der Köpenicker Allee festgelegt worden.

Das Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) untersagt an Sonn-und Feiertagen Arbeiten oder Handlungen, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören. Da das Gesetz ganztägig gilt, sind spezielle Regelungen bezüglich einer Mittagsruhe nicht erforderlich.

Der Schützenclub "Diana" e.V. besitzt jedoch auf Grund der Altanlagenanzeige die Berechtigung, auf der Schießanlage an maximal acht Sonntagen im Kalenderjahr jeweils am Vormittag, d. h. bis 12:00 Uhr, ein Training für Leistungskader durchzuführen. Zusätzlich kann an sechs Sonntagen im Jahr eine ganztägige Meisterschaft durchgeführt werden, die an zwei Sonntagen um 08:00 Uhr, ansonsten um 09:00 Uhr beginnen darf. Eine Ruhezeit in den Mittagsstunden ist an diesen Sonntagen von dem Schützenclub nicht einzuhalten.

Der von Ihnen kritisierte Schießbetrieb findet somit im Rahmen eines ordnungsgemäßen Anlagenbetriebes statt und ist von der örtlichen Ordnungsbehörde nicht zu bemängeln.