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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Absolute Halteverbot

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 315178
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Sehr geehrte Damen und Herren, als Eigentümer eines Hauses in der Wollenweberstraße möchte ich Einspruch erheben, zum aufgestellten absoluten Halteverbot(beidseitig?) im Bereich Wollenweberstr. 21-24.Dadurch kann es zu keinem Einsatz von Pflegedienstleistungen kommen. In unserem Haus wohnt eine pflegebedürftige Person. Wir bitten um dringende Bearbeitung Danke
Ort/Datum/Foto
Neustadt
Wollenweberstraße

Anmerkung

09.09.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an die zuständige Straßenverkehrsbehörde übergeben.

11.09.2024 - Die Straßenverkehrsbehörde teilt Folgendes mit:

"Auf Grund diverser Zufahrten in diesem Teil der Wollenweberstraße sind die beidseitig ausgewiesenen absoluten Haltverbote notwendig.
Pflegedienste, die in der Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen beantragen, wird u. a. auch genehmigt zum Zwecke der häuslichen Krankenpflege an Stellen, an denen eingeschränkte Haltverbote nach Zeichen 286 der Straßenverkehrsordnung (StVO) angeordnet sind, aber auch in Bewohnerparkbereichen zu parken. Es ist leider nicht immer möglich, unmittelbar vor der Haustür der pflegebedürftigen Person zu halten oder zu parken. Mitunter müssen auch Pflegedienstmitarbeiter zur Ausübung ihrer Pflegedienste kurze Wege in Kauf nehmen."