Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Beschreibung
Absolute Halteverbot
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 315178
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Ort/Datum/Foto
Neustadt
Wollenweberstraße
Neustadt
Wollenweberstraße
Anmerkung
09.09.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an die zuständige Straßenverkehrsbehörde übergeben.
11.09.2024 - Die Straßenverkehrsbehörde teilt Folgendes mit:
"Auf Grund diverser Zufahrten in diesem Teil der Wollenweberstraße sind die beidseitig ausgewiesenen absoluten Haltverbote notwendig.
Pflegedienste, die in der Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen beantragen, wird u. a. auch genehmigt zum Zwecke der häuslichen Krankenpflege an Stellen, an denen eingeschränkte Haltverbote nach Zeichen 286 der Straßenverkehrsordnung (StVO) angeordnet sind, aber auch in Bewohnerparkbereichen zu parken. Es ist leider nicht immer möglich, unmittelbar vor der Haustür der pflegebedürftigen Person zu halten oder zu parken. Mitunter müssen auch Pflegedienstmitarbeiter zur Ausübung ihrer Pflegedienste kurze Wege in Kauf nehmen."