Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
23.09.2024
Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Fachbereich zur Prüfung und Bearbeitung weitergeleitet.
Ihre Maerker-Redaktion der Stadt Kremmen
Kontrolle ergab, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt und somit ist die Zuständigkeit für die Stadt nicht gegeben sondern der Eigentümer des Privatgrundstückes muss tätig werden.
08.11.2024 Ihre Maerker-Redaktion der Stadt Kremmen