Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Poller vor den Einfahrten
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 317659
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Fürstenberg
Wilhelmstraße 78
Fürstenberg
Wilhelmstraße 78
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Grundsätzlich ist die Benutzung von Gehwegen durch Fahrzeuge nicht erlaubt. Dies ergibt sich aus § 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO): "Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen (...)". Auch Fahrräder sind Fahrzeuge, und dürfen daher grundsätzlich (bis auf Ausnahmen z.B. Kinder bis 12 Jahren) nicht auf dem Gehweg benutzt werden.
Auch das Befahren der Grünflächen wäre nach StVO ebenfalls grundsätzlich verboten und nur im Ausnahmefall für den Rettungsdienst zulässig. Da es sich bei der Grünfläche aber um keine öffentliche Verkehrsfläche handelt und sich diese auch nicht im Eigentum der Stadt befindet, ist hier der Eigentümer in der Verantwortung dies zu unterbinden bzw. zu regeln.
Auf Grund der Nichteinhaltung der StVO durch das wiederholte unerlaubte Befahren des Gehweges wurde dieser in Mitleidenschaft gezogen und es sind Schäden entstanden. Zur Schadenminimierung am Gehweg und der Durchsetzung der StVO hat die Stadtverwaltung die Entscheidung getroffen, dass unerlaubte Befahren des Gehweges (öffentliche Verkehrsfläche) durch die Aufstellung von Poller zu unterbinden. Diese Maßnahme dient in erster Linie auch der Verkehrssicherheit und wurde im Vorfeld mit der Feuerwehr und dem Rettungsdienst besprochen. Aus diesem Grund kann ein Rückbau der Poller nicht erfolgen.