Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Wahlplakate hängen noch
Kategorie: Abfall/Müll
ID: 318363
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Gühlen-Glienicke
Seestraße 21
Gühlen-Glienicke
Seestraße 21
Anmerkung
Vielen Dank, Ihr Hinweis wurde an das Ordnungsamt weitergeleitet. Das Ordnungsamt teilte am 02.10. mit: Gemäß § 18 Absatz 3 Brandenburgisches Straßengesetz ist Plakatwerbung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden steht, für einen Zeitraum von zwei Monaten vor bis zwei Wochen nach dem Wahl- oder Abstimmungstag zu genehmigen, soweit dem keine anderslautenden Regelungen entgegenstehen.
Dementsprechend sind auch die Bescheide zur Straßensondernutzung anlässlich der Landtagswahl formuliert. Das bedeutet, dass die Parteien bis einschließlich 6. Oktober 2024 Zeit haben, ihre Plakatwerbung zu entfernen.
(Hinweis: ab 7. Oktober 2024 werden Plakate, welche sich noch im öffentlichen Straßenraum befinden, vom Ordnungsamt ermittelt, die Parteien werden zur Beseitigung aufgefordert und es werden Gebühren erhoben.)