Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Beschreibung
Laute Clubmusik nach Mitternacht
Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 318753
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
(Der Text wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen zur Veröffentlichung gekürzt.)
Ort/Datum/Foto
Nördliche Innenstadt
Hegelallee
Nördliche Innenstadt
Hegelallee
Anmerkung
08.10.2024 Aufgrund wiederholter Beschwerden wegen Lärmbelästigungen durch zu laute Musik, wurde der Sachverhalt geprüft.
Durch das Landesamt für Umwelt wurde eine Emissionsmessung vorgenommen. Diese Messung hat die Einhaltung, sogar Unterschreitung, der in der Baugenehmigung festgeschriebenen Emissionswerte ergeben.
Zur Einhaltung dieser Werte wurde durch den Betreiber eigenständig ein Limiter in die vorhandene Musikverstärkeranlage eingerichtet.
Das heißt die Anlage kann nicht lauter als die vorgegebenen Begrenzungswerte eingestellt werden.
Die Anlage ist verschlossen und wurde mittels Aufkleber verplombt.
Jeder DJ muss seine Musik über diese Anlage abspielen und hat keinen Zugriff auf die Anlage. Die Anlage regelt automatisch die Musik runter, eine Überschreitung der Emissionswerte ist nicht möglich.
Auch wurde vom Betreiber des Event Restaurants eigenständig eine Schalltechnische Messung veranlasst und von einem Sachverständigen durchgeführt. Diese belegt ebenfalls die Einhaltung, der in der Baugenehmigung vorgeschriebenen Emissionswerte.
Zur weiteren Sicherstellung der Einhaltung der Immissionsrichtwerte an der nächstgelegenen Wohnbebauung wurden/werden ebenfalls eigenständig durch den Veranstalter sporadisch Immissionsmessungen im Außenbereich veranlasst und von einem Sachverständigen durchgeführt.
Eine Überschreitung der vom Gesetzgeber vorgeschrieben Immissionsrichtwerte wurde an der nächstgelegenen Wohnbebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite, die sich in Abstand von ca. 52 m zum Event Restaurant befindet, bei diesen Messungen nicht festgestellt.
Der gesetzlich vorgegebene Schutzanspruch an der nächstgelegenen Wohnbebauung ist danach sichergestellt.
Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte schließt jedoch nicht aus, dass die störende Geräuschquelle, hier die Musik, wahrgenommen, also gehört werden kann.
07.10.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.