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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

Wahlwerbungen

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 318828
Status: erledigt (grün).

Auch fast 2 Wochen nach der Wahl hängen in Großwoltersdorf und auch anderen Orten noch Plakate der SPD und AfD. Wahlwerbung ist nach der Wahl unverzüglich zu entfernen. Das haben diese Parteien bisher nicht getan.
Ort/Datum/Foto


Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Laut dem § 18 Abs. 3 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) war die Wahlwerbung bis zwei Wochen nach dem Wahltag zu genehmigen.

Auszug: „§ 18 (3) Plakatwerbung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden steht, ist für einen Zeitraum von zwei Monaten vor bis zwei Wochen nach dem Wahl- oder Abstimmungstag zu genehmigen, …“

Insofern werden erst jetzt entsprechende Kontrollen durchgeführt und ggf. betroffene Parteien aufgefordert die verbliebenden Plakate zu entfernen.