Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Wahlwerbungen
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 318828
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Laut dem § 18 Abs. 3 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) war die Wahlwerbung bis zwei Wochen nach dem Wahltag zu genehmigen.
Auszug: „§ 18 (3) Plakatwerbung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden steht, ist für einen Zeitraum von zwei Monaten vor bis zwei Wochen nach dem Wahl- oder Abstimmungstag zu genehmigen, …“
Insofern werden erst jetzt entsprechende Kontrollen durchgeführt und ggf. betroffene Parteien aufgefordert die verbliebenden Plakate zu entfernen.