Anmerkung
07.10.2024 Vielen Dank für Ihre Meldung. Wir haben den Hinweis zur Prüfung und Bearbeitung an das zuständige Fachamt weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker-Redaktion
14.10.2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wohnwagen dürfen in der freien Landschaft unbeschadet weitergehender Vorschriften außerhalb von öffentlichen Straßen und Plätzen nur auf einem Zelt- oder Campingplatz aufgestellt und benutzt werden. Im Grunde wird jedoch ein Tag geduldet.
Diesbezüglich wird gegen den Halter ordnungsbehördlich ermittelt.
Über den Ausgang der Ermittlung kann aufgrund des Datenschutzes jedoch keine Entscheidung mitgeteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker-Redaktion