Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Beschreibung
Parkverbotschild kostensparend aufgestellt oh
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 320905
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir erkundigen uns nach den Hintergründen.
Antwort:
Um das weitere stellen von Masten wurden die Schilder an den Laternen der Gemeinde befestigt. Das Parken im sogenannten Wendehammer ist somit verboten. Ein Pfeil zur Kennzeichnung muss nicht angebracht werden. Das Parkverbot im Wendehammer dient zur Sicherheit für alle Anwohner, die Feuerwehr hat sonst keine Möglichkeit nahe genug heranzukommen. Eine Sperrfläche ist ein Verkehrszeichen und muss nicht zusätzlich aufgebracht werden genauso müssen keine Pfeile auf dem Verkehrszeichen sein, da für den gesamten Bereich (Wendehammer, Zufahrt) das Haltverbot zählt.