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Status  - erledigt (grün)

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Beschreibung

Mobiler Blitzer aus VW Bus im absoluten Park-/Halteverbot und auf Grünfläche

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 321292
Status: erledigt (grün).

Keine Frage finde ich mobile Geschwindigkeitskontrollen in Ordnung, jedoch ist es nicht akzeptabel, wenn hierfür gleich zwei Verkehrsverbote in Anspruch genommen werden. Sonntag, 20.10.2024, stand wieder ein VW Bus Höhe Bannwaldübergang, am Vormittag, als mobiler Blitzer im absoluten Park-/Halteverbot und auf dem Grünstreifen. Warum darf er das?
Ort/Datum/Foto

Meiereifeld

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Polizei hat zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben, hier die Überwachung des fließenden Verkehrs, bestimme Sonderrechte gemäß § 35 StVO (Straßenverkehrsordnung). Die Polizei darf somit auch im absoluten Park- und Halteverbot und auch auf Grünflächen ihre mobilen Blitzer abstellen. Nichtsdestotrotz befindet sich in dem Blitzer auch ein Polizist welcher, falls notwendig, das Fahrzeug jederzeit wegbewegen kann.