Der Öffentliche Gesundheitsdienst stellt insbesondere die Wahrnehmung folgender Aufgaben sicher:

  • Gefahrenabwehr wie Infektionsschutz, Hygiene, Umweltbezogener Gesundheitsschutz,
  • Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsförderung,
  • Schutz der Gesundheit insbesondere von Kindern und Jugendlichen,
  • Gesundheitsberichterstattung,
  • Vermittlung und Koordinierung von gesundheitlichen Leistungen und Angeboten sowie
  • Aufsicht über die Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden im Land Brandenburg wahrgenommen von

  • dem Gesundheitsministerium,
  • dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) sowie
  • den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst stellt insbesondere die Wahrnehmung folgender Aufgaben sicher:

  • Gefahrenabwehr wie Infektionsschutz, Hygiene, Umweltbezogener Gesundheitsschutz,
  • Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsförderung,
  • Schutz der Gesundheit insbesondere von Kindern und Jugendlichen,
  • Gesundheitsberichterstattung,
  • Vermittlung und Koordinierung von gesundheitlichen Leistungen und Angeboten sowie
  • Aufsicht über die Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden im Land Brandenburg wahrgenommen von

  • dem Gesundheitsministerium,
  • dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) sowie
  • den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte.
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