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Status  - in Arbeit (gelb)

Ampel

Beschreibung

Entfernung von rechtswidriger 240-Beschilderung auf schmalen Gehwegen in Bebelstraße

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 322414
Status: in Arbeit (gelb).

Das verkehrsrechtliche Abdrängen des Fahrradverkehrs von der Fahrbahn in die seitlichen Schutzräume der Fußgänger ist seit der StVO-Reform von 1998 nur noch zulässig, wenn auf der Fahrbahn eine qualifizierte Gefahrenlage nachgewiesen werden kann. In der schwach befahrenen Bebelstraße ist die Anordnung benutzungspflichtigter Sonderwege unzulässig.
Ort/Datum/Foto
Forst-Stadt
August-Bebel-Straße

Foto

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Zuständigkeit für die Beschilderung liegt beim Landkreis Spree-Neiße. Ihr Hinweis wurde an die Kreisverwalttung weitergeleitet.

Stand 11.11.2024 (Rückmeldung durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Spree-Neiße): Durch die Straßenverkehrsbehörde wird im gesamten Bereich der August-Bebel-Straße und der umliegenden Straßen in Zusammenarbeit mit anderen Behörden die vorhandene Beschilderung geprüft. Wir bitten um Geduld, bisher war keine abschließende Beurteilung möglich.

Ihr Maerker-Team im Rathaus Forst (Lausitz)