Anmerkung
29.10.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
29.10.2024 - Das Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen hat die Bearbeitung übernommen.
01.11.2024 - Das Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen teilt Folgendes mit:
In diesem Falle ist die Stadt Brandenburg an der Havel nicht zuständig, da sich dieser Standort auf privaten Grund und Boden befindet.
Der Eigentümer wird über die illegale Müllablagerung informiert.