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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Unerlaubtes Befahren eines Gehweges durch die örtliche Müllabfuhr

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 322694
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Sehr geehrte Damen und Herren, wir wohnen seit kurzer Zeit in einem Neubauviertel in Nauen. Auch die umliegenden Straßen und Grünflächen wurden mühevoll neu angelegt. Heute, am 30.10.2024 musste ich beobachten, dass die örtliche Müllabfuhr eine Abkürzung zum nächsten „Einsatzort“ über einen erst kürzlich angelegten Gehweg genommen hat. Die ebenfalls neu gesetzte Laterne hat nun bereits schieflage. Nicht heute, aber vermutlich schon einmal touchiert worden. Das geht überhaupt nicht! Hier wohnen viele Familien - Gehwege sollten in jedem Fall Gehwege bleiben! Unmöglich, Gefährdungen und Beschädigungen aus Bequemlichkeit zu riskieren. Ich bitte um eine zeitnahe Veranlassung, um diese Gefahrenquelle abzustellen. Vorstellen könnte ich mir die Platzierung eines zusätzlichen Pollers, damit Fahrzeugen jeglicher Art die Zufahrt verwehrt wird. Beschreibung des Ortes: Die Müllabfuhr ist von der „Justus-von-Liebig-Straße“ gekommen und hat von dort aus den Überweg „Zum alten Mühlenweg“ überfahren. Anbei füge ich Ihnen außerdem einen Screenshot des entsprechenden Überwegs (Rotes Kreuz) bei. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Vielen Dank im Voraus und einen angenehmen Tag. Mit freundlichen Grüßen David Krüger
Ort/Datum/Foto
Neukammer
Justus-von-Liebig-Straße 1

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Maerker ist ein Internetportal, um Bürgern die Möglichkeit zu geben die Verwaltung auf infrastrukturelle Mängel und Gefahren aufmerksam zu machen. Maerker ist jedoch kein Portal zur öffentlichen Anzeigenerstattung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Nutzen Sie bitte dafür die Internetwache https://polizei.brandenburg.de/ oder die Sprechzeiten des Ordnungsamtes. In dringenden Angelegenheiten sollten Sie unmittelbar telefonischen Kontakt zur Ordnungsbehörde oder der Polizei aufnehmen, um einen eventuellen Schadenseintritt zu verhindern. Ihr Hinweis wird trotzdem an das Internetportal der Polizei weitergeleitet, das für den fließenden Verkehr zuständig ist.