Status - erledigt (grün)
Beschreibung
Parken
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 323998
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Grundsätzlich hat sich jeder Fahrzeugführer an die Ge- und Verbote der Straßenverkehrsordnung zu halten. Derjenige, der parkt, muss selbst erkennen, ob an der jeweiligen Stelle gesetzliche Parkverbote, ggf. auch ohne Beschilderung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, herrschen. Fehlende Restbreiten, Parken in der Grünfläche, zu geringer Mindestabstand zu Einmüdnungen, Parken in Wegebeziehungen für Gehwege, etc., würden gegen das erlaubte Parken sprechen. Es kommt somit auf den jewieligen Einzelfall an. Die Frage kann somit nicht pauschal beantwortet werden. Eine Prüfung der Straßenverkehrsbehörde für den Bereich läuft gerade.