Status - abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Beschreibung
Defekter Zaun leeres Grundstück
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 324042
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Vielen Dank für Ihren Hinweis. Es besteht keine straßenseitige Einfriedungspflicht für private Grundstücke. Eigentümer/-innen können auch nicht gezwungen werden, ihre Grundstücke gegen Wildschweine zu sichern und Zäune zu reparieren.
Solange vom Grundstück keine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht, besteht daher kein Handlungsbedarf. Der Außendienst des Ordnungsamtes behält dies im Blick. Doch bei einer sich täglich ändernden Lage, kann es durchaus sein, dass auch einmal etwas nicht gesehen wird.