Status - erledigt (grün)
Beschreibung
unberechtigtes Parken
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 324291
Status: erledigt (grün).
Ort/Datum/Foto
Angermünde
Grundmühlenweg
Angermünde
Grundmühlenweg
Anmerkung
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an das zuständige Fachamt weitergeleitet.
15.11.2024
Der Gesetzgeber kennt weder Frauenparkplätze noch Mutter-Kind-Parkplätze. Beide Parkflächen sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht gesondert geregelt. Das bedeutet: Bei der Ausweisung eines Frauen- bzw. Mutter-Kind-Parkplatzes handelt es sich lediglich um eine Empfehlung des Grundstückseigentümer des Parkplatzes, nicht um ein Gebot nach der StVO.