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Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

unberechtigtes Parken

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 324291
Status: erledigt (grün).

Heute kurz nach 10:00 Uhr wurde beim netto auf dem ausgewiesenen Parkplatz für Eltern mit Kind ein großes Auto geparkt, aus dem nur ein Mann stieg. Auf meine Frage nach dem Kind erklärte er, dass er es später holt. Es war aber kein Kind im Auto.
Ort/Datum/Foto
Angermünde
Grundmühlenweg

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an das zuständige Fachamt weitergeleitet.

15.11.2024
Der Gesetzgeber kennt weder Frauenparkplätze noch Mutter-Kind-Parkplätze. Beide Parkflächen sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht gesondert geregelt. Das bedeutet: Bei der Ausweisung eines Frauen- bzw. Mutter-Kind-Parkplatzes handelt es sich lediglich um eine Empfehlung des Grundstückseigentümer des Parkplatzes, nicht um ein Gebot nach der StVO.