Anmerkung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben den Hinweis an die bauausführende Firma weitergeleitet und folgende Antwort dazu erhalten: Die Lichtzeichenanlage kann nicht weiter an den Kreisverkehr versetzt werden. Es handelt sich um eine Grundstücksauffahrt und hier muss sich der Verkehrsteilnehmer an den fließenden Verkehr anpassen. Wenn die Sicht nicht gegeben ist, muss nach rechts Richtung Gewerbegebiet abgebogen werden und dort gedreht werden, damit man die Lichtzeichenanlage einsehen kann.