Anmerkung
13.11.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Für die Säuberung von privaten Müllstandsflächen sowie für die Beräumung von Sperrmüllablagerungen auf privaten Flächen ist der Eigentümer/Verwalter eigenverantwortlich.
13.11.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.