Maerker Drucklogo

Status  - erledigt (grün)

Ampel

Beschreibung

L34 dringende Verkehrsberuhigung

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 325269
Status: erledigt (grün).

Warum wird im Bereich der Busshalte Steuerhaus der Line 955 kein Tempo Limit eingerichtet? Wir haben dort keinen Fußgängerüberweg. Insgesamt ist die Ecke sehr unübersichtlich und es wird dort die mögliche höchst Geschwindigkeit gefahren (100km/h). Mitunter steigen dort Schulkinder aus die unerfahren sind.
Ort/Datum/Foto

Hohensteiner Chaussee

Anmerkung

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Es wurden bereits zwei Hinweise zu diesem Sachverhalt aufgenommen (ID 300581 vom 03.06.24 und ID 324834 vom 13.11.24).

Dieser Hinweis wurde bereits an das zuständige Straßenverkehrsamt weitergeleitet und folgende Antwort wurde übermittelt:

"Gefragt wird, warum auf der Hohensteiner Chaussee Höhe Gaststättenparkplatz (Steuerhaus) und Abzweig Gladowshöhe 100 km/h erlaubt sind.
Außerorts beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich 100 km/h für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t (§ 3 StVO). Die Straßenverkehrsbehörde kann diese zulässige Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken und eine Geschwindigkeitsreduzierung anordnen (§ 45 Abs. StVO). Eine solche Geschwindigkeitsreduzierung darf allerdings nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist (§ 45 Abs. 9 StVO). Insbesondere Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt.

Die Anordnung der Beschilderung und Markierung auf dieser Strecke erfolgte im Jahr 2021. In diesem Rahmen wurde auch nach Auswertung der Unfallstatistik eine solche Gefahrenlage nicht angenommen und aus diesem Grund keine Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet.

Aufgrund der Anzeige habe ich die Örtlichkeit am 06.06.2024 und zum Berufsverkehr am 07.06.2024 in Augenschein genommen. Auch im Rahmen dieser Ortsbesichtigungen war keine Gefahrenlage, die sich aus den örtlichen Begebenheiten ergibt, augenscheinlich zu erkennen. Trotz der Kurven ist die Einsehbarkeit in den Straßenverlauf der Hohensteiner Chaussee (vom Parkplatz und aus Richtung Gladowshöhe kommend) gegeben (siehe Bildmaterial). Auch im Berufsverkehr ließ die Belegung der Hohensteiner Chaussee große Lücken im Verkehr für ein sicheres Ab- oder Einbiegen von/auf diesen Straßenabschnitt."

Sollten weitere Rückfragen bestehen, wenden Sie sich bitte direkt an das Straßenverkehrsamt, da nur dieses Anordnungen treffen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbüro Strausberg