Anmerkung
22.11.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird weitergeleitet.
Die Ordnungsbehörde nicht für das Einsammeln von Einkaufswagen zuständig ist, sondern an den Eigentümer der Sache herantreten und diesen zur Beseitigung auffordern wird. Dies kann natürlich auch jeder Bürger selbst tun.
Der Eigentümer wurde zur Beseitigung aufgefordert.